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Nachdem ich all die Jahre immer wieder von der Unteren Jagdbehörde aufgefordert wurde die Brauchbarkeitsbescheinigungen meiner Meutehunde auf's Neue wieder vorzulegen und mir unterstellt wurde mit Schäferhundmischlingen usw. zu jagen, reichte es mir langsam aber sicher immer diesen JGHV Mist zu hören. Nur weil der hiesige Hundeobmann meine z.B. Laika Hunde nicht ansprechen konnte wurde das Gerücht mit den Schäferhunden und Huskies in die Welt gesetzt. Dann wurde mir gesagt, dass meine, in anderen Bundesländern geprüften Hunde, hier in Thüringen nicht anerkannt werden. Wie z.B. meine durchgeprüfte Plotthündin, welche als einziger Hund ihrer Rasse hier in D, alle Prüfungen hat und im ständigen Nachsucheneinsatz steht.

 

Das Fass war voll und ich reichte gegen die UJB Klage ein!

 

Das Ende der Geschichte kann jeder im anhängendem Urteil nachlesen.

 

Jetzt ist jederHund, der die körperliche Eignung besitzt und einer Jagdhundrasse zuzuordnen ist zur Prüfung zuzulassen. Es hat sich erledigt von wegen JGHV Papiere und JGHV Prüfungen denn der JGHV ist auch nur ein Verein wie der nächste Tennisclub um die Ecke und hat keine Hoheitsrechte, wie viele Jäger bisher geglaubt haben. Wie hochnäsig muß man sein und bestimmen können welche Hunde jagen dürfen und welche nicht? Was spricht dagegen wenn eine Gebrauchskreuzung wie z.B. ein DD x DJT souverän eine erschwerte Nachsuche durchführt und die geschundenen Kreatur schnellstmöglich erlöst werden kann?

 

Es geht hier nicht um irgendwelche Vereinstatuten oder Rassedünkel sondern um Tierschutz!

 

 Das Urteil als PDF-Datei.